Finanzierung
Erasmus+ Förderung

Erasmus+
Das Hochschulprogramm ERASMUS+ (European Region Action Scheme for the Mobility of University Students) ist eine der großen Erfolgsgeschichten der Europäischen Union. Es fördert seit 1987 grenzüberschreitende Mobilität.
Erasmus+ ist ein Programm der Europäischen Union, welches u.a. die Mobilität von Studierenden (Bachelor, Master, Doktoranden) fördert. Dazu gehören Studienaufenthalte an europäischen Erasmus-Partnerhochschulen und Praktika. Stipendien für ein Erasmus+ Praktikum können beim EU Hochschulbüro Osnabrück beantragt werden.
Hochschulen, die an Erasmus+ Programm teilnehmen möchten, benötigen die Erasmus Charta für die Hochschulbildung. Die EU-Kommission hat der Hochschule Osnabrück die ECHE für die Programmgeneration von 2021-27 wieder verliehen.
Information zu Erasmus+ Studienaufenthalten
Im Rahmen des europäischen ERASMUS+ Programms haben Studierende der Hochschule Osnabrück die Möglichkeit, jeweils für mindestens 2 Monate bis höchstens 12 Monate in jeder Studienphase (Bachelor, Master oder PhD) an einer der europäischen Partnerhochschulen Ihres Studiengangs zu studieren.
Für einen Platz im Erasmus+ Programm bewerben Sie sich direkt beim International Faculty Office (IFO) Ihrer Fakultät bzw. Institut für Musik im Bewerbungsportal Mobility Online. Den Zugangslink erhalten Sie von Ihrem International Faculty Office. AnsprechpartnerInnen finden Sie auf unserer Outgoing-Webseite unter Kontakte International Faculty Office. Die Bewerbungen können im folgenden Zeitraum eingereicht werden:
- 01.08.-15.09. für Auslandsaufenthalte im folgenden Sommersemester
- 01.02.-01.03. für Auslandsaufenthalte im folgenden Wintersemester.
Die Bewerbungsbedingungen erfahren Sie dort.
Sobald Sie für einen der Plätze ausgewählt wurden, nominiert das IFO Sie an der Partnerhochschule. Bitte beachten Sie, dass die Nominierung nicht die Bewerbung ersetzt, sondern die reine Kandidatur darstellt. Nach der Nominierung erhalten Sie in der Regel von der Gasthochschule die Informationen zu Bewerbungsverfahren und –fristen sowie Vorlesungsangeboten, Sprachkursen oder Unterkunft.
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Parallel dazu wird Ihre Bewerbung vom IFO an das Center of International Mobility (CIM) weitergeleitet und Sie werden automatisch für eine Erasmusförderung vorgesehen, d.h. Sie müssen sich nicht nochmal bewerben!
Das CIM bietet folgende Online-Infoveranstaltungen für Erasmus-Aufenthalte im kommenden Wintersemester. Die Einladung mit dem Link wird Ihnen im April zugesandt.
23. April 2025, 13.30 Uhr - 14.15 Uhr: Informationen zur Erasmus-Förderung
24. April 2025, 13.30 Uhr - 14.15 Uhr: Erstellung des digitalen Erasmus Learning Agreement
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Um einen ersten Einblick für ein Auslandssemester gewinnen zu können, finden Sie hier Erfahrungsberichte. Informationen zum Ablauf können Sie in der Checkliste und Übersicht der Fristen/Termine (Wintersemester 2025/26) nachlesen.
Des Weiteren finden Sie hier folgende Informationen:
Erasmus-Studierendencharter 2021-2027
Erasmus+ Programm für Studierende
Das Erasmus+ Programm beinhaltet folgende Leistungen:
- Erlass der Studiengebühren an der Gasthochschule
- Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen
- monatlicher Mobilitätszuschuss
Ob eine taggenaue Förderung möglich ist für Studierende, die im Wintersemester 2025/2026 und Sommersemester 2026 ins Ausland für ein Studiensemester gehen, hängt von der Mittelbewilligung des Nationalen Erasmus-Agentur im DAAD (Deutscher Akademischer Austauschdienst) ab. Näheres wird voraussichtlich ab Ende Juni 2025 bekannt sein.
Die Höhe der monatlichen Förderung im Rahmen der Studierendenmobilität wird seit dem Projekt 2024 in zwei Förderraten eingeteilt:
Ländergruppe 1 - Länder mit höheren Lebenshaltungskosten (Förderrate 600 €/Monat; Tagessatz 20 €)
Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden
Ländergruppe 2 - mit mittleren Lebenshaltungskosten (Förderrate 540 €/Monat; Tagessatz 18 €)
Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern
Ländergruppe 3 - mit niedrigen Lebenshaltungskosten (Förderrate 540 €/Monat; Tagessatz 18 €)
Bulgarien, Kroatien, Litauen,Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn
Die Chancengleichheit ist ein zentrales Anliegen im Programm Erasmus+. Diese Gleichbehandlung von Geförderten mit Behinderung, Studierende mit Kind (im Ausland), Studierende mit einer chronischen Erkrankungen, Studierende aus Nicht-Akademiker-Haushalten und erwerbstätige Studierende sowie für nachhaltigen Reisen ist auch der NA DAAD ein ständiges Anliegen. In diesen Fällen kann ein sogenanntes "Top Up" (Sonderförderung) beantragt werden.
Mit dem Stipendienkalkulator können Sie sich schon einmal grob Ihre Förderung ausrechnen lassen. Bitte beachten Sie, dass die Summe von der tatsächlichen Förderung aufgrund der taggenauen Abrechnung abweichen kann.
Ab dem Aufruf 2025 steht allen Erasmus+ Teilnehmenden unabhängig von der Dauer ihres Aufenthalts die Zahlung nach Entfernung gestaffelter Reisekostenpauschalen zu. Die Höhe der Reisekosten richtet sich danach, ob Teilnehmende umweltfreundliche Verkehrsmittel nutzen oder nicht.
Reisedistanz* zwischen | Standardreise** | Green Travel** |
10 und 99 KM | 28 Euro | 56 Euro |
100 und 499 KM | 211 Euro | 285 Euro |
500 und 1999 KM | 309 Euro | 417 Euro |
2000 und 2999 KM | 395 Euro | 535 Euro |
3000 und 3999 KM | 580 Euro | 785 Euro |
4000 und 7999 KM | 1.188 Euro | 1.188 Euro |
8000 KM und mehr | 1.735 Euro | 1.735 Euro |
*Die Distanz ermittelt sich mit dem EU-Distance-Calculator. Es wird ein Weg zugrunde gelegt. Startpunkt ist der Ort der Heimat-Fakulät: Osnabrück oder Lingen. Die Reisekostenpauschale muss nicht separat beantragt werden. Sie findet automatisch Berücksichtigung bei der Ermittlung der Bewilligungshöhe.
** wenn überwiegend folgende(s) Verkehrsmittel gewählt werden: Flugzeug, Schiff, Auto (allein)
*** wenn überwiegende folgende(s) Verkehrsmittel gewählt werden: Zug, Bus, Mitfahrgelegenheit, Fahrrad
Sollten Sie darüber hinaus einen begründeten Bedarf an zusätzlichen Reisetagen haben, können bei Nutzung von überwiegend nicht-umweltfreundlichen Verkehrsmitteln (Flug, Schiff, im Auto allein) max. 2 Reisetage gewährt werden.
Sollten Sie darüber hinaus einen begründeten Bedarf an zusätzlichen Reisetagen haben, können bei Nutzung von überwiegend umweltfreundlichen Verkehrsmitteln (Bus, Bahn, Mitfahrgelegenheit) max. 6 Reisetage gewährt werden.
Ein begründeter Bedarf kann bestehen, wenn die tatsächlichen Reisekosten (für Tickets, Tankquittungen, Übernachtungsbelege) für die Anzahl der tatsächlichen Reisetage höher sind als die einmalig gezahlte Fahrtkostenpauschale. Die Reisetage zählen als zusätzliche Aufenthaltstage und werden mit dem gültigen Tagessatz (20 bzw. 18 Euro/Tag) finanziell unterstützt.
Die tatsächlich benötigten Tage sind nach Rückkehr im Bewerbungsportal anzugegeben. Ggf. wird die Gesamtförderung angepasst.
Ein zentrales Anliegen im Erasmus+ Programm ist die Chancengleichheit und Inklusion. Aus diesem Grund haben Studierende mit besonderen Bedürfnissen die Möglichkeit, für ihren Auslandsaufenthalt zusätzliche Mittel zu beantragen. Nachfolgend werden die Zielgruppen aufgeführt:
Studierende mit Behinderung ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 20 oder mehr oder Studierende mit einer nachgewiesenen Behinderung aufgrund welcher ein finanzieller Mehrbedarf besteht können einen Zuschuss im Rahmen eines Erasmus+ Aufenthalts erhalten. Es kann eine monatliche Pauschale zusätzlich zum Mobilitätszuschuss in Höhe von 250 € monatlich beantragt werden. Als Nachweis ist eine Ehrenwörtliche Erklärung einzureichen. Diese wird den Studierenden über Mobility Online zur Verfügung gestellt. Mit der Ehrenwörtliche Erklärung wird durch die/den Geförderten bestätigt, dass Nachweise vorhanden sind (z.B. Ausweis zum GdB, Bescheid Landessozialamt, ärztliches Attest). Gleichzeitig wird das Einverständnis erklärt, diese Nachweise auf Aufforderung der HS OS vorzuhalten.
Alternativ kann ein Realkostenantrag mit dem CIM beim DAAD spätestens 3 Monate vor Beginn der Mobilität gestellt werden. Der Realkostenantrag ist vor Durchführung der Maßnahme von der NA DAAD zu genehmigen. In der Regel können bis zu 15.000 Euro pro Semester und Mobilität bzw. 30.000 Euro pro Studienjahr und Mobilität beantragt werden. Die Förderung dient während der Durchführung einer Mobilität der Finanzierung auslandsbedingter Mehrkosten als Realkosten auf Grund der Behinderung. Nachweise wie z.B. ein Ärztliches Attest muss bei der Antragstellung eingereicht werden. Die finanzielle Förderung einer Begleitperson ist ggf. möglich. Es kann ein Realkostenantrag für vorbereitende Reisen gestellt werden. Die Förderung dient der Erkundung der Umstände vor Ort als Vorbereitung auf eine bereits bewilligte Mobilität. Die finanzielle Förderung einer Begleitperson ist möglich. Es können max. 15.000 Euro pro Mobilität gewährt werden.
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Studierende, die mit Kind(ern) ins Ausland reisen können über Erasmus+ eine Pauschale in Höhe von 250 € monatlich zusätzlich zum Mobilitätszuschuss erhalten, wenn sie ihr Kind/ihre Kinder mit ins Ausland nehmen:
•Es handelt sich um ein minderjähriges leibliches Kind, Adoptivkind oder Pflegekind und das Kind/die Kinder werden während des gesamten Auslandsaufenthaltes mitgenommen
•Die Höhe der Sonderförderung ist unabhängig von der Anzahl der Kinder
•Beantragung ist auch bei Mitreise der Partnerin/ des Partners möglich; eine Doppelförderung des Kindes ist auszuschließen.
•Werden beide Eltern bei Mitnahme von mind. zwei Kindern gefördert, können beide den Zuschuss* erhalten.
Als Nachweis reichen Sie uns eine ehrenwörtliche Erklärung ein. Diese wird Ihnen über Mobility Online zur Verfügung gestellt. Mit der Ehrenwörtliche Erklärung wird durch die/den Geförderten bestätigt, dass Nachweise vorhanden sind (z.B. Geburtskurkunde, Reiseunterlagen für das Kind). Gleichzeitig wird das Einverständnis erklärt, diese Nachweise auf Aufforderung der HS OS vorzuhalten.
Alternativ können Sondermittel in Form eines Realkostenantrags beantragt werden. Die Förderung dient während der Durchführung einer Mobilität der Finanzierung auslandbedingter Mehrkosten für das Kind/die Kinder. In der Regel können bis zu 15.000 Euro pro Semester und Mobilität bzw. 30.000 Euro pro Studienjahr und Mobilität beantragt werden. Ein Realkostenantrag ist mit dem CIM beim DAAD spätestens 3 Monate vor Beginn der Mobilität einzureichen. Der Realkostenantrag ist vor Durchführung der Maßnahme von der NA DAAD zu genehmigen.
Falls Sie weitere Anliegen und Fragen rund um das Thema Studieren mit Kind haben, wenden Sie sich gerne an den Familien-Service des Gleichstellungsbüros.
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Studierende mit einer chronischen Erkrankung (chronische körperliche oder psychische Erkrankung) können eine Pauschale in Höhe von 250 € monatlich zusätzlich zum Mobilitätszuschuss erhalten, wenn dadurch ein finanzieller Mehrbedarf besteht.
Eine schwerwiegende chronische Erkrankung ist gemäß der Definition des Bundesministeriums für Gesundheit:
" (...) Hiernach gilt als schwerwiegend chronisch krank, wer mindestens einen Arztbesuch pro Quartal wegen derselben Krankheit wenigstens ein Jahr lang nachweisen kann und zusätzlich eines der folgenden Kriterien erfüllt: entweder Pflegebedürftigkeit des Pflegegrades 3, 4 oder 5 oder aber ein Grad der Behinderung beziehungsweise eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 60 %. Außerdem gilt als schwerwiegend chronisch krank, wer eine kontinuierliche medizinische Versorgung benötigt, ohne die nach ärztlicher Einschätzung eine lebensbedrohliche Verschlimmerung der Erkrankung, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität durch die von der Krankheit verursachte Gesundheitsstörung zu erwarten ist. Zu den chronischen Krankheiten, die eine Dauerbehandlung erfordern, können zum Beispiel Diabetes mellitus, Asthma, chronisch obstruktive Atemwegserkrankungen oder koronare Herzkrankheit gehören."
(Quelle: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/c/chronisch-kranke-menschen)
Als Nachweis reichen Sie uns eine ehrenwörtliche Erklärung ein. Diese wird Ihnen über Mobility Online zur Verfügung gestellt. Mit der Ehrenwörtliche Erklärung wird durch die/den Geförderten bestätigt, dass Nachweise vorhanden sind (z.B. ärztliches Attest, welches bestätigt, dass auf Grund der vorliegenden chronischen Erkrankung ein finanzieller Mehrbedarf entsteht). Gleichzeitig wird das Einverständnis erklärt, diese Nachweise auf Aufforderung der HS OS vorzuhalten.
Alternativ kann ein Realkostenantrag mit dem CIM beim DAAD spätestens 3 Monate vor Beginn der Mobilität gestellt werden. Der Realkostenantrag ist vor Durchführung der Maßnahme von der NA DAAD zu genehmigen. In der Regel können bis zu 15.000 Euro pro Semester und Mobilität bzw. 30.000 Euro pro Studienjahr und Mobilität beantragt werden. Die Förderung dient während der Durchführung einer Mobilität zur Abdeckung auslandsbedingter Mehrkosten als Realkosten auf Grund der chronischen Erkrankung. Die finanzielle Förderung einer Begleitperson ist ggf. möglich. Ein Realkostenantrag für eine vorbereitende Reise kann gestellt werden.
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Studierende und Graduierte aus einem nicht-akademischen Elternhaus, sog. Erstakademiker/innen, können über Erasmus+ eine Pauschale in Höhe von 250 € monatlich zusätzlich zum Mobilitätszuschuss erhalten, wenn.
- beide Elternteile oder Bezugspersonen über keinen Abschluss an einer Hochschule verfügen.
- Der Abschluss einer Berufsakademie, der zu einem dem Hochschulabschluss vergleichbaren Abschluss führt, ist als akademischer Abschluss zu werten. Bitte orientieren Sie sich in Zweifelsfällen zur Bewertung von Abschlüssen an dem durch die Hochschulrektorenkonferenz zur Verfügung gestellten Internetportal Hochschulkompass sowie an der Seite der Stiftung Akkreditierungsrat.
Ein Meisterbrief ist in diesem Kontext nicht mit einem akademischen Abschluss gleichzusetzen.
- Die Nachweispflicht darüber, dass Abschlüsse der Eltern in dem Land, in welchem sie erworben wurden, nicht als akademischer Abschluss gewertet werden und somit Anspruch auf den Aufstockungsbetrag besteht, liegt im Zweifelsfall bei der/dem Studierenden. Dies betrifft insbesondere im Ausland erworbene Abschlüsse.
- Im Ausland absolvierte Studiengänge eines Elternteils, die in Deutschland nicht als solche anerkannt werden (bspw. Physiotherapie), gelten im Rahmen der Förderfähigkeitskriterien für den Erhalt der Zusatzförderung als akademischer Abschluss, so dass kein Anspruch auf den Aufstockungsbetrag besteht.
Als Nachweis reichen Sie uns eine ehrenwörtliche Erklärung ein. Diese wird Ihnen über Mobility Online zur Verfügung gestellt. Mit der Ehrenwörtliche Erklärung wird durch die/den Geförderten bestätigt, dass die Voraussetzungen erfüllt sind und Nachweise vorhanden sind (z.B. Formlose Angaben zu den Bildungsabschlüssen der Eltern, Ehrenwörtliche Erklärung der Eltern). Gleichzeitig wird das Einverständnis erklärt, diese Nachweise auf Aufforderung der HS OS vorzuhalten.
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Erwerbstätige Studierende können über Erasmus+ eine Pauschale in Höhe von 250 € monatlich zusätzlich zum Mobilitätszuschuss erhalten. Als Nachweis reichen Sie uns eine ehrenwörtliche Erklärung ein. Diese wird Ihnen über Mobility Online zur Verfügung gestellt. Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen:
- Die Tätigkeit muss mindestens sechs Monate regelmäßig und ohne Unterbrechung zwischen dem 1.2. (oder früher) des gleichen Jahres für das Wintersemester und 1.6.(oder früher) des vorherigen Jahres für das Sommersemester) und dem Zeitpunkt der Ausreise ausgeübt worden sein.
- Das monatliche Netto-Einkommen liegt über 450 € und unter 850 € (Nettoverdienst aller Tätigkeiten pro Monat aufaddiert).
- Die Tätigkeit wird nicht in Selbstständigkeit ausgeübt.
- Studierende in Studiengängen, bei denen ein festes Gehalt gezahlt wird (z.B. duale Studiengänge) sind ausgenommen.
- Die Tätigkeit in Deutschland wird während des Auslandsaufenthaltes nicht fortgeführt (hierzu zählen auch mobiles Arbeiten, online Arbeiten, bezahlter Urlaub, etc.). Eine Kündigung ist keine Voraussetzung; der Arbeitsvertrag kann auch pausiert werden.
Mit der Ehrenwörtliche Erklärung wird durch die/den Geförderten bestätigt, dass die Voraussetzungen erfüllt sind und Nachweise vorhanden sind (z.B. Gehaltsabrechnungen, Steuererklärungen). Gleichzeitig wird das Einverständnis erklärt, diese Nachweise auf Aufforderung der HS OS vorzuhalten.
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Sollten Sie die Voraussetzungen für mehrere Sonderförderungen (z.B. Erwerbstätigkeit plus Erstakademiker/in) erfüllen, kann nur eine Sonderförderung bewilligt werden. Bitte berücksichtigen Sie das in Ihrem Antrag. Bei Fragen zur Antragstellung der Top Ups und ggf. eines Realkostenantrags wenden Sie sich bitte an das Center for International Mobility (CiM).
Achtung: Die finanziellen Top Ups zur Sonderförderung bei der Teilnahme an einem Blended Intensive Programme (BIP) betragen einmalig 100 Euro für einen Kurzzeitaufenthalt von bis zu 14 Tagen bzw. einmalig 150 Euro für einen Kurzzeitaufenthalt zwischen 15 und 30 Tagen. Darüber hinaus erhalten Studierende mit Sonderförderung einen einmaligen distanzabhängigen Fahrtkostenzuschuss, wenn sie an einem BIP teilnehmen. :
Reisedistanz | Standardreise | Green Travel |
100 und 499 KM | 180 Euro | 210 Euro |
500 und 1999 KM | 275 Euro | 320 Euro |
2000 und 2999 KM | 360 Euro | 410 Euro |
Die Distanz ermittelt sich mit dem EU-Distance-Calculator. Es wird ein Weg zugrunde gelegt.
Mit der Ehrenwörtlichen Erklärung wird von den geförderten Studierenden die Zugangsvoraussetzungen für die Sonderförderung und das Einverständnis erklärt, Nachweise auf Aufforderung der Hochschule Osnabrück vorzulegen.
Das Erasmus+ Programm beinhaltet folgende Leistungen:
- Erlass der Studiengebühren an der Gasthochschule
- Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen
- monatlicher Mobilitätszuschuss
Ob eine taggenaue Förderung möglich ist für Studierende, die im Wintersemester 2024/2025 und Sommersemester 2025 ins Ausland für ein Studiensemester gehen, hängt von der Mittelbewilligung des Nationalen Erasmus-Agentur im DAAD (Deutscher Akademischer Austauschdienst) ab. Näheres wird voraussichtlich ab Ende Juni bekannt sein.
Die Höhe der monatlichen Förderung im Rahmen der Studierendenmobilität wird ab dem Projekt 2024 in zwei Förderraten eingeteilt:
Ländergruppe 1 - Länder mit höheren Lebenshaltungskosten (Förderrate 600 €/Monat; Tagessatz 20 €)
Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden
Ländergruppe 2 - mit mittleren Lebenshaltungskosten (Förderrate 540 €/Monat; Tagessatz 18 €)
Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern
Ländergruppe 3 - mit niedrigen Lebenshaltungskosten (Förderrate 540 €/Monat; Tagessatz 18 €)
Bulgarien, Kroatien, Litauen,Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn
Die Chancengleichheit ist ein zentrales Anliegen im Programm Erasmus+. Diese Gleichbehandlung von Geförderten mit Behinderung, Studierende mit Kind (im Ausland), Studierende mit einer chronischen Erkrankungen, Studierende aus Nicht-Akademiker-Haushalten und erwerbstätige Studierende sowie für nachhaltigen Reisen ist auch der NA DAAD ein ständiges Anliegen. In diesen Fällen kann ein sogenanntes "Top Up" (Sonderförderung) beantragt werden.
Mit dem Stipendienkalkulator können Sie sich schon einmal grob Ihre Förderung ausrechnen lassen. Bitte beachten Sie, dass die Summe von der tatsächlichen Förderung aufgrund der taggenauen Abrechnung abweichen kann.
Ein weiteres zentrales Anliegen im Erasmus+ Programm ist die Nachhaltigkeit und der Klimaschutz. Daher gibt es eine Förderung für sogenanntes „grünes Reisen/Green Mobility“. Unter „Green Mobility“ sind Reisen zu verstehen, bei dem für den überwiegenden Teil der An- und Abreise zur Partnerhochschule emissionsarme Verkehrsmittel wie Bus, Bahn oder Fahrgemeinschaften genutzt werden. Ausgeschlossen sind Fahrten allein mit dem Auto, Flugzeug und Schiff.
Teilnehmende, die aufgrund der Nutzung von nachhaltigen Verkehrsmitteln für die Reise längere Zeit als die üblichen 2 Tage für An-und Abreise benötigen, können im Rahmen der individuellen Unterstützung bis zu 4 zusätzliche Reisetage zur Deckung von Aufenthaltskosten für die Reisezeit vor und nach der Mobilität erhalten.Die Tagessätze richten sich nach der Ländergruppe. Die Ländergruppenerklärung finden Sie unter dem Menüpunkt Erasmus+ finanzielle Förderung. Hintergründe zur Förderung von "grünem Reisen" finden Sie auf der Seite der Nationalen Agentur im DAAD.
Um die Pauschale erhalten zu können, muss eine ehrenwörtliche Erklärung unterschrieben und im Mobility Online hochgeladen werden. Der Vordruck ist in Mobility Online hinterlegt.
Die Förderung von Sprachenkompetenz und Spracherwerb gehört auch in der neuen Erasmus+ Programmgeneration 2021-2027 zu den Kernzielen des Bildungsprogramms der Europäischen Union.
Im Rahmen ihres Auslandsaufenthaltes werden Erasmus+ Geförderte bei Erwerb und Vertiefung von Arbeits- und/oder Landessprache unterstützt.
Dafür steht die Sprachunterstützung im Erasmus+ Programm Online Language Support über die Plattform EU Academy zur Verfügung. Darüber haben Erasmus+ Geförderte verschiedene Möglichkeiten: Selbsteinschätzung der Sprachkenntnisse durch sogenannte self-assessments (Sprachtests), die zu jedem Zeitpunkt der Mobilität durchgeführt werden können sowie dieTeilnahme an Sprachkursen in beliebig vielen Sprachen.
Aktuelle Informationen zu den Inhalten finden SIe auch im Newsletter.
Im Rahmen des geplanten Erasmus-Aufenthalts werden Studierende zur gegebener Zeit per E-Mail vom Center for International Mobility informiert.
Mit einem Erasmus+ Mobilitätszuschuss ist kein Versicherungsschutz verbunden. Erasmus+ TeilnehmerInnen verpflichten sich, für die Dauer des Aufenthaltes selbst für einen ausreichenden Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz, der auch die medizinische Evakuierung und Rückführung abdeckt, zu sorgen.
Erasmus+ Outgoing Studierende müssen sich über die Erfordernisse im Gastland/an der Aufnahmeeinrichtung selbst informieren und sich bei ihrer Sozialversicherung erkundigen.
Neben dem Abschlusszeugnis und der Abschlussurkunde erhalten die Absolventinnen und Absolventen der Hochschule Osnabrück gem. § 25 Abs. 4 ATPO generell ein Diploma Supplement in deutscher und englischer Sprache ausgehändigt. Das Diploma Supplement beschreibt Einzelheiten zum jeweiligen Studiengang und beinhaltet in Anlage 1 die Leistungsübersicht (Transcript of Records), welche die gem. Curriculum des jeweiligen Studiengangs zu absolvierten Module ausweist. Dort werden dann auch die im Ausland an der Partnerhochschule erbrachten Leistungen, die auf das Curriculum anerkannt werden können, ausgewiesen. Das Diploma Supplement ist Bestandteil der Abschlussdokumente im Bachelor- und Masterstudium. Die notwendigen Angaben zur Erstellung des Diploma Supplements ergeben sich aus der Prüfungsordnung und der Leitlinie zur Anerkennung auf Studien- und Prüfungsleistungen.
An einer ausländischen Hochschule erworbene Studien- und Prüfungsleistungen werden nach Maßgabe von § 11 Abs. 1 Satz 2 und 3 ATPO auf das Curriculum des jeweiligen Studiengangs anerkannt. Die Hochschule beachtet dabei nationale und internationale Vereinbarungen, insbesondere das Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region vom 11.April 1997 (BGBl. 2007 II S. 712).
Wenn für den jeweiligen Studiengang gem. Studienordnung ein Auslandssemester im Umfang von z. B. 25 oder 30 Leistungspunkten vorgesehen ist, werden die Module der Partnerhochschule als Leistungen des Auslandstudiensemesters ausgewiesen. Diese Anerkennung wird im ERASMUS-Programm mit dem vorherigen Abschluss eines Learning Agreements zugesichert.
Sofern es sich um einen freiwilligen Auslandsaufenthalt an einer Partnerhochschule handelt, erfolgt die Anerkennung gem. § 11 Abs. 1 S. 2 und 3 ATPO auf Module des Curriculums des jeweiligen Studiengangs. Diese Anerkennung wird im ERASMUS-Programm mit dem vorherigen Abschluss eines Learning Agreements zugesichert.
Im Abschlusszeugnis wird dann zusätzlich kenntlich gemacht, dass die entsprechenden Leistungen an einer Partnerhochschule im Ausland erworben wurden.
Hinweis: Sollten Leistungen trotz Erfüllung der studentischen Mitwirkungsplfichten nicht anerkannt worden sein, ist die erste Anlaufstelle bei Schwierigkeiten oder Beschwerden die direkte Kontaktperson in der Fakultät. Dabei trägt laut der Lissabon Konvention die Hochschule im Fall einer Ablehnung die Beweislast und muss erweisen, dass ein wesentlicher Unterschied zwischen den erworbenen Kompetenzen und den zu erwerbenden Kompetenzen besteht. Sollte eine Klärung trotz beidseitiger Bemühungen nicht möglich sein, kann eine Kontaktaufnahme mit der NA DAAD erfolgen.
Weitere Information zum Learning Agreement: Studiensemester Learning Agreement Guidelines 2021
Schwerpunkte des Programms 2021–2027 sind soziale Inklusion, grüner und digitaler Wandel und die Förderung der Teilhabe junger Menschen am demokratischen Leben. In der Leitaktion 131 werden überwiegend physische Mobilitäten gefördert. Es ist jedoch auch möglich blended moblities durchzuführen. Mit dem EU-Bildungsprogramm soll ein hohes Maß an Flexibilität erreicht werden, um allen Studierende eine Teilnahme anzubieten. Das Programm unterstützt Hochschulpersonal, sich fortzubilden oder in einem internationalen Umfeld zu lehren.
Mit dem EU-Bildungsprogramm Erasmus+ werden folgende Mobilitätsmaßnahmen in der Key Action 131 gefördert:
• Auslandsstudium für Studierende im Bachelor, Master und PhD (SMS)
• Auslandspraktikum für Studierende im Bachelor und Master (SMP)
• Mobilität von Lehrenden zu Unterrichtszwecken (STA)
• Mobilität von Personal zur Fort- und Weiterbildung (STT)
Weitere Informationen zum ERASMUS+ Programm finden Sie auf den Seiten der Nationalen Agentur DAAD und der EU Kommission:
Erasmus Fact Sheet
NA DAAD
EU Kommission
Die ERASMUS+ Charta for Higher Education (ECHE) finden Sie hier.
Die European Policy Statement (EPS) für 2021 - 2027 finden Sie hier.
Bei Fragen zum ERASMUS+ Programm, den unterschiedlichen Förderlinien und Inhalten wenden Sie sich gerne an das Center for International Mobility.
§ Haftungsklausel
Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.
Weitergehende Information und Beratung zu den Erasmus+ Mobilitätsmaßnahmen erhalten Sie beim
Deutschen Akademischen Austauschdienst
Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit
Kennedyallee 50
53115 Bonn
Tel.: +49(0)800 2014 020
Fax: +49(0)228/882-555
E-Mail: erasmus@daad.de
Homepage:
Hier finden Sie Informationen zu den Allgemeinen Bedingungen sowie die Codes:
Erasmus Code der Hochschule Osnabrück: | D OSNABRU02 |
ECHE: | ECHE 2021-2027, ECHE 2014-2020 |
European Policy Statement (EPS) | EPS 2021-2027, EPS 2014-2020 |
Organisation ID (OID): | E10208677 |
Participant Identity Code (PIC-Nr.): | 999846416 |
Informationen zu weiteren Erasmus+ Fördermöglichkeiten
Erasmus+ fördert Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen, Aufenthalte zu Lehrzwecken von ausländischem Unternehmenspersonal an deutschen Hochschulen sowie Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für Hochschulpersonal an europäischen Hochschulen und Unternehmen.
Informationen des DAAD und der Hochschule Osnabrück zur Personalmobilität innerhalb Programm- und Partnerländer. Informationen zur Beantragung der A1-Bescheinigung des Geschäftsbereichs Personals und des DAAD.
Mit der neuen Erasmus Generation 2021-2027 gibt es die neue Förderlinie der Blended Intensive Programmes. Hierbei handelt es sich um kurze, intensive und gemeinsame Mobilitätscurricula und –Aktivitäten, die Studierenden und Hochschulmitarbeitern die Möglichkeit bieten, an einer kurzen physischen Gruppenmobilität kombiniert mit virtueller Phase nicht definierter Dauer teilzunehmen. Voraussetzung für Studierendenmobilität ist das Erreichen von 3 ECTS. Die Mindestteilnehmerzahl für ein BIP beträgt 15 mobile Lernende.
Für die konzeptionelle Ausarbeitung bedarf es mindestens dreier ECHE Hochschulen aus drei unterschiedlichen Programmländern. Weitere Hochschulen oder Organisationen aus Programm- oder Partnerländern können optional an einem BIP teilnehmen. Die Teilnahme von Teilnehmenden aus Partnerländern wird seitens des Programms nicht finanziert.
Hochschullehrende, die mit einer Gruppe von Studierenden an einem BIP einer europäischen Partnerhochschule teilnehmen möchten oder ein BIP an der HS OS durchführen möchten, können sich für konkrete Informationen und zwecks Antragstellung an die Erasmus-Hochschulkoordinatorin wenden.
Des Weiteren finden Sie hier folgende Information:
DAAD Informationen zu Blended Intensiv Programmes

Kontakt CENTER FOR INTERNATIONAL MOBILITY
Das Center for International Mobility (CIM) hilft Ihnen bei Fragen zur Finanzierung von Auslandsaufenthalten und bei Bewerbungen an Hochschulen innerhalb hochschulweiter Kooperationen. Interessierte Studierende können während der Sprechstunden und nach Vereinbarung zur Individualberatung kommen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.