Öffentliche Verwaltung (B.A.)

Laufbahnbefähigung

Laufbahnbefähigung

Der Erwerb der Niedersächsischen Laufbahnbefähigung der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt (ehemals gehobener Dienst), der Fachrichtung Allgemeine Dienste ermöglicht allen Absolventinnen und Absolventen in Niedersachsen die Beschäftigung in einem Beamtenverhältnis. Dazu ist die Absolvierung einer sogenannten Einführungszeit 6 Monaten in Einrichtungen der Kommunal- und Landesverwaltung – entweder direkt nach dem Abschluss oder zu einem späteren Zeitpunkt – in Niedersachsen erforderlich. Die Absolventinnen und Absolventen entscheiden selbstständig, ob und in welcher Behörde Sie die Einführungszeit in Niedersachsen absolvieren möchten.
 

Sofern Sie nach dem Studienabschluss beabsichtigen, in einem anderen Bundesland die Laufbahnbefähigung zu erwerben, müssen die Absolventeninnen und Absolventen vorab mit der einzustellenden Landes- oder Kommunalbehörde klären, ob und unter welchen Bedingungen dies möglich ist.

 

Informationen des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport

Runderlass zur Einführung in die Laufbahnaufgaben nach dem abgeschlossenen Studiengang „Öffentliche Verwaltung“ an der Hochschule Osnabrück

Hinweise und Empfehlungen für die Zulassung zur Einführungszeit