Visum und Einreise
Visum und Einreise
Der Umzug in ein fremdes Land ist ein großer Schritt und bedarf einiger Vorbereitung. Je nach dem, aus welchem Land Sie kommen, welche Staatsbürgerschaft Sie besitzen und für welchen Zweck Sie nach Deutschland kommen möchten, können die Einreisebestimmungen variieren. Der Visanavigator des Auswärtigen Amts kann Ihnen dabei helfen, herauszufinden, ob und welches Visum Sie benötigen. Sollten Sie ein Visum benötigen, empfehlen wir Ihnen, sich so früh wie möglich mit der zuständigen deutschen Botschaft oder Generalkonsulat in Ihrem Land in Verbindung zu setzen. Dort erhalten Sie genaue Informationen zu den nötigen Unterlagen und dem Antragsprozess. Bitte beachten Sie, dass Sie nicht als Studierende an der Hochschule Osnabrück immatrikuliert werden können, da wir keine eigenständigen Promotionsstudiengänge anbieten. Sie benötigen daher ein Visum für Ihren Forschungsaufenthalt, kein Studierendenvisum. Für die Visumsbeantragung wird meist eine Aufnahmevereinbarung (Hosting Agreement) und ggf. ein Finanzierungsnachweis und/oder ein Nachweis über ein Sperrkonto benötigt.
Möchte Ihr*e Partner*in und ggf. Kinder Sie während Ihres Aufenthaltes begleiten? Bitte erkundigen Sie sich bei der deutschen Auslandsvertretung in Ihrer Nähe nach den entsprechenden Visa/Aufenthaltsgenehmigungen und den notwendigen Unterlagen (beglaubigte Heiratsurkunde, Geburtsurkunden, etc.).
Auf Wunsch kann Ihnen die Hochschule Osnabrück einen Welcome Guide (eine*n Studierende*n der Hochschule) vermitteln, die*der Sie am Bahnhof abholen und zu Ihrer Unterkunft bringen kann. In den ersten Tagen und Wochen unterstützten wir Sie zudem bei der Einrichtung Ihres Arbeitsplatzes und der Orientierung in Osnabrück oder Lingen.
Nach Ihrer Ankunft in Deutschland müssen Sie Ihren Wohnsitz bei der Ausländerbehörde melden und ggf. Ihre Aufenthaltsgenehmigung verlängern. Dazu benötigen sie neben Ihrem Pass u.a. eine Wohnungsgeberbescheinigung Ihrer*Ihres Vermieters*in. Gerne begleiten wir Sie bei diesem Termin.
Wir empfehlen internationalen Gastwissenschaftler*innen grundsätzlich, in Deutschland bei einer deutschen Bank oder Sparkasse ein Konto zu eröffnen, über das beispielsweise die Miete bezahlt wird. Sie erhalten zu diesem Konto dann auch eine EC-Karte, die für alltägliche Zahlungen genutzt werden kann. In der Regel benötigt die Bank zur Kontoeröffnung die Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamts, die Sie beim o.g. Termin bei der Ausländerbehörde erhalten. Bitte beachten Sie, dass die Banken meist Kontoführungsgebühren erheben. Wenn Sie häufiger Zahlungen auf ein Konto in Ihrem Heimatland vornehmen möchten, lohnt es sich nachzufragen, ob die ausländische Bank mit einer deutschen Bank kooperiert. Das kann Zahlungen ins oder aus dem Ausland beschleunigen und Auswirkungen auf die Gebühren für Auslandsüberweisungen haben.